Rentenhöhe - Entgeltpunkte - Rentenwert - Durchschnittsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze - Höchstbeitrag - Lebensarbeitszeit

Rentenhöhe - Entgeltpunkte -
Rentenwert - Durchschnittsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze - Höchstbeitrag - Lebensarbeitszeit

In der Rentendebatte sind die vorgenannten Begriffe unumgänglich. Wer wissen will, wie hoch die eigene Rente einmal sein wird, muss die Basisdaten kennen. 

Um beurteilen zu können, ob das eigene Arbeitsleben ausreicht für eine auskömmliche Rentenversorgung mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung, kann man anhand der im nächsten Blogpost abgebildeten Tabelle nach- oder vorrechnen.

Grundsätzlich ist es sehr einfach. Wer jährlich ein Durchschnittseinkommen bezieht, erhält einen Entgeltpunkt gutgeschrieben auf seinem Rentenkonto. Der Entgeltpunkt (EP) ist eine nichtmonetäre Größe. Der EP wird mit dem so genannten Rentenwert zu einem monetären "Leben erweckt". Im Jahr 2021 beträgt dieser Wert 34,19 €. Bei 35 Arbeitsjahren mit Durchschnittsgehalt erhalten Sie demnach:
35 Jahre x 1 EP-Rentenwert 34,19 € = 1.196,65 € Monatsaltersrente

Wie wird meine Rente berechnet?

Die Rentenformel für die Rente

Die "Ernüchterung" über den eigenen Rentengesamtanspruch stellt sich ein, wenn die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt und dort die erworbenen Entgeltpunkte addiert sind. 

Auf der einen Seite ist die gesetzliche Rentenversicherung eine sehr gute Form für eine soziale Rentenversicherung, andererseits schafft es der Staat und die Politik nicht, eine sozial gerechte Rentenversicherung einzurichten.

Dies liegt an dem unermüdlichen Versuch, die gesetzliche Rentenversicherung mit marktliberalen ökonomischen Prinzipien gestalten zu wollen. Wegen des demografischen Wandels sei das nicht anders möglich, heißt es dann oft.

Auf der einen Seite sehen wir die großen Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung, auf der anderen Seite reden wir herabsetzend über die Rentenansprüche. Sozialpolitik ist eben nicht nur mit ökonomischen Lehrweisheiten zu begründen.

Unsere Gefühle zur gesetzlichen Rentenversicherung tragen eine Ambivalenz in sich. Das ist verständlich, aber in vielen Teilen unbegründet.

Einer der Hauptgründe für diese Haltung ist die ewige Diskussion darüber, dass mutmaßlich das Renteneintrittsalter weiter erhöht werden muss. Weil wir durchschnittlich länger leben, erhalten wir durchschnittlich länger Rente.

Deshalb die scheinbar zwingende Logik:

Renteneintrittsalter erhöhen - Rentenbezugsdauer verkürzen

Einer von vielen „Dauertrommlern“ für diese Hypothese ist der Ökonom Axel Börsch-Supan. Seine Formel lautet: Wenn wir drei Jahre länger leben, müssen wir zwei Jahre länger arbeiten, um ein Jahr länger Rente zu erhalten.

Sehr viele Medien verbreiten unentwegt die "Renteneintrittsalter-Hypothese". Exemplarisch seien hier die Magazine "Der Spiegel" und "Spiegel online" genannt.

Muster-Zitate 2021:
Erhöhung des Eintrittsalters
- Altmaier-Berater plädieren für Rente mit 68
Drei Monate vor der Bundestagswahl machen Berater des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums einen brisanten Vorschlag: Mit der Lebenserwartung soll künftig auch das Eintrittsalter in die Rente steigen. (Spiegel online 07.06.2021)

Die Wahrheit über die Rente – und warum die Parteien sie fürchten
Die Lage in der Rente wird schon bald sehr ungemütlich. Doch im Wahlkampf scheut jede Partei diese Einsicht. Was auf uns zukommt – und die Politik jetzt tun müsste, um ein Desaster in der Zukunft zu verhindern. (Spiegel online 22.07.2021)
Ökonom Börsch-Supan -
Er hat die Formel für eine gerechtere Rente – doch kein Politiker will sie hören

Axel Börsch-Supan wirbt seit Jahren dafür, das Rentenalter mit der Lebenserwartung steigen zu lassen. Es ist ein einsamer Kampf, vor allem vor einer Bundestagswahl. (aus Der Spiegel 39/2021 - online 24.09.2021)

Rentenreform ja -
aber sozial gerecht und ökonomisch vertretbar

Mit meinem Blog werde ich schrittweise aufzeigen, dass wir weder etwas zu fürchten haben mit der Rente, noch dass es eine zwingende Logik dafür gibt, dass das Rentenalter weiter steigen muss.
Zudem liegen die "Wahrheiten" bei der Rente nicht nur in neoliberal begründbaren Metaphern. Die Rente bedarf einer Reform. Das ist nicht zu bestreiten. Diese Reform sollte aber im Sinne der Nachhaltigkeit ökonomisch und sozial ausgewogen sein. Dazu bedarf es grundlegend neuer Ansätze, als nur an der Rentenformel, der Menge der Beitragszahlenden und dem Renteneintrittsalter herumzudrehen.

Rentenbezugsdauer und Rentenzugangsalter
alte Bundesländer von 1980 bis 2019
Quelle und Link - Sozialpolitik aktuell
Durchschnittl. Rentenbezugsdauer und Rentenzugangsalter

Von den neuen Bundesländern ist derzeit leider kein Schaubild verfügbar. In meinem nächsten Bloggerpost können Sie aber die Rentenbezugsdauer für Frauen und Männer aus den neuen Bundesländern von der Tabelle ablesen.

Quo vadis, Rente?

Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Stand Mai 2021

Rentenversicherung in Zeitreihen

Zitat von der Webseite der Deutschen Rentenversicherung:
Die DRV-Schrift "Rentenversicherung in Zeitreihen" liegt jetzt in der aktualisierten Fassung vor. Berücksichtigt ist der Datenstand vom 16. Oktober 2020. Die Veröffentlichung enthält wieder eine umfangreiche Auswahl von Zeitreihen, die die Entwicklungen in der Alterssicherung anhand von Zahlen nachvollzieht. Die Zeitreihen erscheinen seit 1990 in der mittlerweile 26. Auflage.
Kernstück von "Rentenversicherung in Zeitreihen" bilden Daten zur Entwicklung der Versicherten, des Rentenzugangs, des Rentenbestandes, der Rehabilitation und der Finanzen. Darüber hinaus werden volkswirtschaftliche und demographische Daten sowie die relevanten Kenngrößen und Bemessungswerte der Rentenversicherung dargestellt.
Zur Orientierung dient ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen rund um die gesetzliche Rentenversicherung sowie ein Stichwortverzeichnis. Schließlich bietet Kapitel 17 einen Überblick über weitere Statistikveröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Weitere Hinweise und Adressen zur Nutzung der elektronischen Fassungen der Zeitreihen und weiterer Statistikergebnisse finden sich auf der Seite 2.
Die früher in dieser Broschüre enthaltene Gesetzeschronik, die dabei helfen soll, die vielen Veränderungen in den Daten auch zeitgeschichtlich einzuordnen, wurde herausgenommen, um Platz für weitere Zeitreihen zu erhalten. Die Gesetzeschronik wird weiterhin regelmäßig aktualisiert und im Internet bereitgestellt.
Stand: 16.10.2020, 26. Auflage                   
            DRV-Zeitreihen-Heft Herunterladen

 

 


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