Rentenhöhe - Entgeltpunkte - Rentenwert - Durchschnittsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze - Höchstbeitrag - Lebensarbeitszeit - Mindestlohn

Mindestlohn

Rentenhöhe - Entgeltpunkte - Rentenwert - Durchschnittsentgelt - Lebensarbeitszeit

Wenn wir in Deutschland wichtige politische Themen zu besprechen haben, wird zuerst eine Kommission gegründet, damit die Bundesregierung aus den Vorschlägen dieser Kommissionen politische Handlungsweisen ableiten kann. Dabei geben wir uns der Illusion hin, dass die Kommission und die Bundesregierung das beste Ergebnis für das Gemeinwohl ermitteln wollen, demnach gelebte Nachhaltigkeit umsetzen wollen. Bei der Zusammensetzung einiger Kommissionen werden gerne überwiegend ökonomisch orientierte Teilnehmer*innen benannt, weniger sozial oder gesellschaftlich orientierte Mitwirkende. 

Die Mindestlohn-Kommission

Somit ist klar, dass es eine Mindestlohn-Kommission gibt. Die Interessen der Betroffenen kommen dabei teilweise "unter die Räder" von dutzenden ökonomischen Studien über die (negativen) Auswirkungen auf die Wirtschaft. Es werden sehr ausführlich Felder beleuchtet, wie schädlich ein Mindestlohn für Unternehmer*innen und Arbeitnehmer*innen sei. Das scheinbar Sichtbare wird beleuchtet. Das Unsichtbare bleibt im Verborgenen, weil Ökonomen und Juristen logisch erklären können, dass ein Mindestlohn von bis zu 10,45 € im Jahr 2022 sozial gerecht und ausreichend für die Betroffenen sei.

Beschluss:
Die Mindestlohnkommission
hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig
beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2021 9,50 Euro
Zum 01.07.2021 9,60 Euro
Zum 01.01.2022 9,82 Euro
Zum 01.07.2022 10,45 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
NEU ab 01.10.2022 12,00 EUR

Alle Entscheidungsträger*innen, die über den Mindestlohn urteilen und ihn bewerten, sind weit weg von einem solchen Stundenlohn, ob als Wissenschaftler*in, Funktionär*in von Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbänden oder Politiker*in.

Gesetzlicher Auftrag der Mindestlohnkommission

Zitat von der Webseite:
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz (MiLoG) vorgesehen, wird er turnusmäßig angepasst. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Die Kommission hat zuletzt am 30. Juni 2020 die dritte Anpassung des Mindestlohns einstimmig beschlossen. Alle Anpassungsbeschlüsse können Sie hier abrufen.

Für die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Abs. 2 MiLoG).

Weiterhin hat die Mindestlohnkommission den gesetzlichen Auftrag (§ 9 Abs. 4 MiLoG) laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen sowie auf die Produktivität zu bewerten. Die Ergebnisse stellt die Kommission der Bundesregierung alle zwei Jahre in einem Bericht zur Verfügung.

Der gesetzliche Auftrag beinhaltet NICHT die Auswirkungen auf die Rentenansprüche der Betroffenen. Die erwähnte "Gesamtabwägung" findet demnach nicht statt.

Rechnen Sie selbst nach, wie hoch die Rente sein würde, wenn ein/e Arbeitnehmer*in 40 Jahre lang den Mindestlohn erhält. (siehe Tabellen im vorhergehenden Blogpost)

Die Rechnung vom Mindestlohn zur Altersrente

 Jahresarbeitszeit 1.660 Stunden x (Mindestlohn) 10,45 € = 17.347 € Jahresentgelt. Im Jahr 2020 betrug das Durchschnittsentgelt 40.551 €, was 1 Entgeltpunkt entspricht. Somit können mit dem Mindestlohn von 17.347 € / 40.551 € nur 0,4278 EP erreicht werden. Da der Mindestlohn sich an der allgemeinen Tarifentwicklung orientiert, wird sich an dem Verhältnis von Mindestlohn / Durchschnittsentgelt DRV wenig ändern. (Hinweis: Die Berechnungern erfolgen ohne künftige Rentenanpassungen, da diese in der Regel durch Inflation weitgehend "ausgeglichen" werden und somit die Kaufkraft langfristig nicht nennenswert steigt. Inwieweit die aktuellen Inflationsraten 2022, insbesondere bei Energie und Nahrungsmitteln durch eine Rentenanpassung ausgeglichen werden, bleibt abzuwarten. Ein Kaufkraftverlust ist aber als wahrscheinlich anzunehmen, trotz eventueller Einmalzahlungen zu den Energiekosten.)

In 40 Jahren x 0,4278 EP = 17,1120 EP errechnen wir eine Rente von 17,1120 EP * aktuell 34,19 € Rentenwert = 585,06 € Altersrentenanspruch pro Monat.

Es ist demnach unmöglich, dass jemand, der sein Leben lang im Niedriglohnsektor arbeitet, auf eine eigenständig auskömmliche Altersrente kommt. Auch an dieser Stelle ist die "Gesamtabwägung" auf die gesellschaftlichen Auswirkungen wie die Altersarmut nicht beachtet. Ökonomen können eben hervorragend ausblenden, was unsichtbare Folgen ihres Handelns bewirken.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt
ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro

Zitat BMAS-Webseite, Hubertus Heil, abgerufen am 2022-03-16: "Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben. Darüber hinaus ist ein Mindestlohn von 12 Euro auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. Denn damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung."

Durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt 2019 39.301,00 €
Vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt 2020 40.551,00 € (abgerufen am 2022-03-16)
Vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt 2021 41.541,00 € 

Jahresarbeitszeit 1.660 Stunden x (Mindestlohn NEU ab 01.10.2022) 12,00 € = 19.920 € Jahresentgelt. Im Jahr 2021 betrug das vorläufige Durchschnittsentgelt 41.541 €, was 1 Entgeltpunkt entspricht. Somit können mit dem Mindestlohn von 19.920 € / 41.541 € nur 0,4795 EP erreicht werden.

In 40 Jahren x 0,4795 EP = 19,18 EP errechnen wir eine Rente von 19,18 EP * aktuell 34,19 € Rentenwert = 655,76 € Altersrentenanspruch pro Monat.

Das ist demnach ein "armutsfester" Mindestlohn
der Respekt vor ehrlicher Arbeit zollt!??

BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Zitat: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. "Der Mindestlohn hat sich bewährt"
14.12.2020: BMAS legt Evaluation des Mindestlohns vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute die Evaluation des Mindestlohngesetzes veröffentlicht. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn wirkt und den Arbeitnehmerschutz spürbar erhöht hat. Die Stundenlöhne im untersten Lohnbereich sind deutlich gestiegen, der Niedriglohnsektor ist leicht zurückgegangen und die Lohnverteilung ist gerechter geworden. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass die Arbeitslosigkeit nicht erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und das gesamtwirtschaftliche Preisniveau nicht beeinflusst wurde.

Demnach ist mit der Realität belegt, dass das "Dauertrommeln" der Wirtschaft und deren Erfüllungsgehilfen gegen einen Mindestlohn unbegründet ist.

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